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Krankheiten:

Kinder, die Krank sind gehören in die Obhut ihrer Eltern. Aufgrund der Ansteckungsgefahr der anderen Kinder gegenüber, können diese Kinder nicht in meiner Tagespflege betreut werden.


Sollte es sich hierbei um die klassischen Kinderkrankheiten handeln, benötige ich zur Wiederaufnahme Ihres Kindes in die Tagespflege ein ärztliches Attest, dass von Ihrem Kind keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht und dass es wieder gesund ist.

Auch ich kann einmal krank werden, deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass ich in diesem Fall aufgrund der Ansteckungsgefahr meine Tagespflege geschlossen halten muss. Ich möchte Sie bitten, in dieser Zeit Ihr Kind anderweitig vielleicht von Oma oder Opa, von Tante oder Onkel oder von Freunden betreuen zu lassen.


Eventuell gibt es auch die Möglichkeit mit den anderen Eltern meiner Tagespflegekinder für den Krankheitszeitraum eine abwechselnde Betreuung zu organisieren.

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